Versicherung

CDW: Haftungsbeschränkung bei Kollisionsschäden (Collision Damage Waiver)

Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug ist unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen des Mietvertrags eingehalten werden, wie folgt begrenzt:

  • Bis zu 500 € für die Fahrzeugkategorien A und A1.
  • Bis zu 600 € für die Fahrzeugkategorien B, C und C1.
  • Bis zu 1.000 € für die Fahrzeugkategorien D, D1 und E.
  • Bis zu 1.500 € für die Fahrzeugkategorie H.

SCDW (Super Collision Damage Waiver): Erweiterte Haftungsbeschränkung bei Kollisionsschäden

Gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr wird der Mieter vollständig von der Haftung für Schäden am Fahrzeug befreit, ausgenommen Schäden am Unterboden, an den Scheiben, den Rädern und den Fahrzeugschlüsseln. Die Zusatzgebühr beträgt 4 € pro Tag für die Fahrzeugkategorien A, A1, B, B1, C und C1, 9 € pro Tag für die Fahrzeugkategorien D, D1 und E sowie 15 € pro Tag für die Fahrzeugkategorie H.

WUG (Wheels, Underbody, Glass, Mirrors and Keys): Zusatzversicherung für Räder, Unterboden, Scheiben, Spiegel und Schlüssel

Gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr wird der Mieter vollständig von der Haftung für Schäden am Unterboden, an den Scheiben, den Außenspiegeln, den Rädern und den Fahrzeugschlüsseln befreit. Die Zusatzgebühr beträgt 3 € pro Tag für die Fahrzeugkategorien A, A1, B, B1, C, C1, D, D1 und E sowie 7 € pro Tag für die Fahrzeugkategorie H.

PAI (Personal Accident Insurance): Der Mieter ist durch eine Fahrer-Unfallversicherung (PAI) mit einer maximalen Versicherungssumme von 5.000 € abgesichert.

Versicherungsschutz

Die Fahrzeuge verfügen über eine Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten (mit Ausnahme des Fahrers) mit einer Deckungssumme von bis zu 1.220.000 € pro Schadensfall für Tod oder Personenschäden. Sachschäden gegenüber Dritten (mit Ausnahme des Fahrzeugs des Vermieters) sind ebenfalls bis zu 1.220.000 € pro Schadensfall gedeckt. Schäden, die diese Beträge übersteigen, gehen zu Lasten des Mieters.

Diebstahl / Brand

Für die Fahrzeugkategorien A, A1, B, B1, C, C1, D, D1, E und H ist der Mieter vollständig von der Haftung für Schäden infolge von Diebstahl oder Brand befreit, sofern die Super Collision Damage Waiver (SCDW) abgeschlossen wurde.

Pannenhilfe

Alle Fahrzeuge des Unternehmens sind rund um die Uhr durch einen Pannendienst abgesichert.

Mitnahme des Fahrzeugs ins Ausland

Der Transport oder das Fahren eines Fahrzeugs des Unternehmens außerhalb des Staatsgebiets Griechenlands ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens nicht gestattet.

Mitnahme des Fahrzeugs auf einer Fähre

Der Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens zulässig.